Phone: +420 224 812 777
Washingtonova 1599/17, 110 00 Praha 1
Unabhängiges Mitglied der IGAF (International Group of Accounting Firms)
Rechtsberatung in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Grubner Legal
Tschechien:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das tschechische Handelsrecht besteht aus vier Teilen:
1. Allgemeine Bestimmungen
In diesem Abschnitt werden die unternehmerische Tätigkeit, das Handelsvermögen, die Prokura, das Handelsregister und Bestimmungen zur Buchhaltung (diese werden jedoch genauer im RLG geregelt) geregelt.
2. Gesellschaftsrecht
Ausländer können bei der Gründung einer Gesellschaft in Tschechien zwischen allen Gesellschaftsformen wählen. In den letzten Jahren wurden die Gesetze an die in Mitteleuropa gebräuchlichen Formen juristischer Personen angepasst.
Bei ausländischen Investoren erfreut sich dabei die GmbH einer immer größeren Beliebtheit.
Ein Aufsichtsrat bei einer GmbH ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden.
3. Vertragsrecht
4. Aufhebende und Übergangsbestimmungen