Tschechien:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das tschechische Handelsrecht besteht aus vier Teilen:
1. Allgemeine Bestimmungen
In diesem Abschnitt werden die unternehmerische Tätigkeit, das Handelsvermögen,
die Prokura, das Handelsregister und Bestimmungen zur Buchhaltung (diese werden
jedoch genauer im RLG geregelt) geregelt.
2. Gesellschaftsrecht
Ausländer können bei der Gründung einer Gesellschaft in Tschechien zwischen allen
Gesellschaftsformen wählen. In den letzten Jahren wurden die Gesetze an die in Mitteleuropa
gebräuchlichen Formen juristischer Personen angepasst.
Bei ausländischen Investoren erfreut sich dabei die GmbH einer immer größeren Beliebtheit.
Ein Aufsichtsrat bei einer GmbH ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann
aber im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden.
3. Vertragsrecht
4. Aufhebende und Übergangsbestimmungen

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