Tschechien:
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Die Grundlagen des tschechischen Arbeitsrechts bilden das
Arbeitsgesetzbuch von 2007 und die Sozialversicherungsordnung von
1999. Sie werden ergänzt durch Regelungen und Verordnungen der Regierung.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt der Grundsatz der
Vertragsfreiheit. Die Kündigungsfrist beträgt generell zwei Monate
zum Monatsende. Fristlose Kündigungen müssen dem Vertrag beziehungsweise
dem Arbeitsgesetzbuch entsprechen.
Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall werden ab dem ersten Tag von
der Sozialversicherung übernommen.

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