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Tschechien:
Arbeitsrecht
Die Grundlagen des tschechischen Arbeitsrechts bilden das Arbeitsgesetzbuch von 2007 und die Sozialversicherungsordnung von 1999. Sie werden ergänzt durch Regelungen und Verordnungen der Regierung.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Kündigungsfrist beträgt generell zwei Monate zum Monatsende. Fristlose Kündigungen müssen dem Vertrag beziehungsweise dem Arbeitsgesetzbuch entsprechen.
Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall werden ab dem ersten Tag von der Sozialversicherung übernommen.